Urteil des LG Landshut vom 14.10.2015

Urteil des LG Landshut vom 14.10.2015

Das Schild am Torpfosten im Eingangsbereich, das vormals einen Hinweis auf den Hund enthalten hatte, sei nicht mehr lesbar gewesen. Die Türklingel am Torpfosten musste nach Ansicht des Gerichts nicht unbedingt auffallen. Im Übrigen sei eine derartige Klingel an einem...